Neues ab 2023
Im letzten Newsletter wies ich bereits auf einige Änderungen hin, die ab den 2023er Projekten gelten.
Diese bezogen sich unter anderem auf Belege, wie sie für umweltfreundliche Reisen (green travel) nunmehr notwendig sind. Dafür kann nunmehr auch ein Nachweis für eine gesamte Gruppe erstellt werden, wenn diese gemeinsam mit einem Verkehrsmittel reisen (z.B. gemeinsame Busanreise). Natürlich sind die Namen einzeln aufzuführen, damit eine Nachvollziehbarkeit besteht.
Bitte beachten Sie auch, dass bei den Erklärungen für inklusive Teilnehmende (gem. diesem Infoblatt) keine Namensnennung erforderlich ist. Die Schule als geschützter Raum bleibt selbstverständlich erhalten, so dass auch anonymisierte Angaben zulässig sind.
Auch sind die Teilnehmendenvereinbarungen für das Jahr 2023 neu gestaltet und hier möchte ich darauf hinweisen, dass Sie den Artikel 15 gerne für Ihre Zwecke nutzen können. Unter anderem sollte hier auch der Fall geregelt werden, wenn Sie Mobilitäten zu deutlich geringeren Kosten umsetzen können als die EU-Pauschalen, wie dies bei Schulpartnerschaften häufig der Fall ist. Dann hätte der Teilnehmende dennoch Anspruch auf die in Art. 3.2 genannten Fördermittel und würde „Gewinn machen“. Hier können Sie dann in Artikel 15 vereinbaren, dass der Teilnehmende die nicht verbauchten Mittel zugunsten der Schule abtritt.
Und hier nur ein kurzer Hinweis zum missverständlichem Artikel 3.6 „Der Teilnehmer / Die Teilnehmerin hat Anspruch auf eine Erstattung von 100 % der förderfähigen Kosten für Inklusionsunterstützung.“ Dies bezieht sich nicht auf die € 100 Inklusionsunterstützung für die Organisation, sondern lediglich auf reale Kosten, die Sie beispielsweise für eine teurere behindertengerechte Unterkunft beantragten.
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