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Leitfaden "Schulentwicklungsprogramm"
Zentrales Element schulischer Qualitätsentwicklung in Bayern
Mit der Novellierung des BayEUG vom Sommer 2013 haben die bayerischen Schulen die Verpflichtung, ein Schulentwicklungsprogramm zu erstellen. Dieses bündelt die kurz- und mittelfristigen schulischen Entwicklungsziele der Einzelschule zu einem Handlungsprogramm (vgl. BayEUG, Art. 2). Der Leitfaden „Schulentwicklungsprogramm“ soll den Schulen eine praktische Hilfestellung für die Arbeit am und mit dem Instrument anbieten.
Der Leitfaden „Schulentwicklungsprogramm“ soll den Schulen eine praktische Hilfestellung für die Arbeit am und mit dem Instrument anbieten. Er enthält u.a. folgende Themen:
- Was ist ein SE-Programm?
- Wie kommt die Schule zu einem SE-Programm?
- Welche Anknüpfungspunkte gibt es zu bestehenden Initiativen der Qualitätsentwicklung?
- Wie setzt die Schule das SE-Programm um?
- Woher bekommt die Schule Unterstützung?
- Wie gelingt die Arbeit am und mit dem SE-Programm?
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