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3. Newsletter Erasmus+ Berufsbildung 2024

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

der Jahreswechsel steht unmittelbar bevor und dies ist stets ein guter Zeitpunkt, auf Erreichtes zurückzublicken und mit Vorfreude in die Zukunft zu schauen.

Rückblickend betrachtet gelang es Ihnen, fast 9.200 Mobilitäten zu organisieren und durchzuführen. Bedenkt man, welche wertvollen Erkenntnisse und Erlebnisse jeder einzelne Teilnehmende mit nach Hause nimmt, ist dies schon eine enorme Erfolgsmeldung. Berücksichtigt man, dass dabei fast 2.100 Lehrkräfte im Ausland Erfahrungen sammeln konnten, dann zeigt sich, in welch hohem Ausmaß dank Erasmus+ internationale Impulse die Weiterentwicklungsprozesse der bayerischen beruflichen Schulen bereichern. Beeindruckend ist auch das Budget in Höhe von ca. € 18,3 Mio, das im Rahmen dieser Mobilitäten nach Bayern gelangte. Aber die vielleicht schönste Zahl des Rückblicks ist, dass wir in Bayern nunmehr 209 akkreditierte Einrichtungen (bei insgesamt 885 Organisationen bundesweit) erreichen konnten und damit auch davon ausgegangen werden kann, dass Erasmus+ ein integraler Bestandteil an einem Großteil der beruflichen Schulen in Bayern geworden ist.

Natürlich sind all diese herausragenden Zahlen mit viel Arbeit und Verantwortung Ihrerseits verbunden und hierfür danken wir Ihnen sehr. Es ist wirklich großartig, was Sie leisten und dies in der Regel alleine aus Überzeugung für den Mehrwert der internationalen Erfahrungen! Wir am ISB wollen dabei unseren Anteil leisten und sind bestrebt, Ihnen eine passgenaue und praktikable Unterstützung für Ihre tägliche Arbeit zu bieten.

Eine wesentliche Neuerung unserer Unterstützungsangebote war die Entwicklung des mebis Kurses zur Durchführung von Mobilitäten mit der dazu gehörigen Aufbereitung der Informationen. Mit Blick nach vorne zeigt sich das Vernetzungstreffen im November 2024 als Impulsgeber und die Teilnehmenden teilten hervorragende Materialien. Diese werden wir nach und nach aufbereiten und für Sie im mebis Kurs nutzbar machen. Wir hoffen, dass Sie bei uns hilfreiche Informationen finden und stehen Ihnen aber selbstverständlich sehr gerne für Ihre Fragen und zu Beratungen zur Verfügung. Zögern Sie nicht, denn wir sind für Sie da! 


So bleibt uns nur noch, Ihnen eine frohe und erholsame Weihnachtszeit sowie ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr mit vielen neuen Erfahrungen zu wünschen. Viel Spaß beim Lesen,

Robert Stolzenberg und Andreas Heidenreich
Referenten für Erasmus+ Berufsbildung am ISB

Neuer Programmleitfaden

Der neue Programmleitfaden für das Jahr 2025 ist erschienen und damit wurden die folgenden Regeln neu aufgenommen, die für 2025er Projekte und damit in der Regel ab 01.06.2025 gelten werden:

Neue Einschränkungen bei „Kursen und Schulungen“

  • Höchstens 50 % der zugesagten Fördersumme darf für „Kurse und Schulungen“ verwendet werden. Bei Projekten unter € 40.000,- beträgt die Obergrenze € 20.000,-
  • Höchstens drei Personen aus Ihrer Schule können Finanzmittel für die gemeinsame Teilnahme an demselben Kurs erhalten.
  • Jede Person kann nur an einem Kurs pro Projekt teilnehmen.
  • Kurse müssen eine klare transnationale Komponente umfassen, z. B. über die Interaktion unter den internationalen Teilnehmenden.
  • Kurse müssen für die beruflichen Kompetenzen des Teilnehmenden und die Ziele der Akkreditierung (Erasmus Plan) bzw. des Kurzzeitprojekts relevant sein.

Für alle Aktivitäten gilt:

  • Die Aktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist.
  • Eine Aktivität kann nur in einem Land stattfinden, kurze grenzüberschreitende innerhalb einer Mobilität sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
  • Soll eine unterstützende Einrichtung beteiligt werden, so ist dies vorab durch die NA BIBB zu genehmigen und dies bereits zusammen mit der Mittelanforderung. 

Detaillierte Regelungen erhalten Sie im Laufe der KW 49 in einer Info E-Mail der NA beim BIBB, die an alle projektverantwortlichen Personen versendet wird. Diese thematisert auch kleinere Änderungen im Antragsverfahren und hierbei insbesondere die Verpflichtung zum Hochladen eines Lebenslaufs der projektverantwortlichen Person bei Kurzzeitprojekten ab 60.000,- EUR.

Antragstermine

Mit der Veröffentlichung des Programmleitfadens sind nunmehr auch die Antragstermine für das Jahr 2025 festgelegt:

Leitaktion 1 (KA 1) Mobilität:

Kurzfristiges Projekt:
19. Februar 2025 - Eine zweite Runde wird es 2025 nicht geben!   

Akkreditierung:
1. Oktober 2025.

Mittelanforderung 2025:
19. Februar 2025. Darin beantragte Aktivitäten können dann ab dem 01. Juni 2025 beginnen.

Leitaktion 2 (KA 2) Partnerschaften:

Kleinere Partnerschaften:
5. März 2025 bei Projekten, die zwischen dem 1. September eines Jahres und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen.

Falls die zusätzliche Antragsrunde durchgeführt wird, müssen Antragsteller für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. August des Folgejahres beginnen, ihren Finanzhilfeantrag bis zum 1. Oktober 2025, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), einreichen. 

Kooperationspartnerschaften:
5. März 2025.

Alle Antragstermine enden jeweils um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit).

Sanduhr vor Terminkalender

Fortbildungen

Auch 2024 waren alle unsere angebotenen Fortbildungen überbucht, so dass wir zusammen mit der ALP gezwungen waren, jeweils eine Auswahl zu treffen. Um dieser hohen Nachfrage besser gerecht zu werden, bieten wir 2025 erstmals ein neues Format an, das sich an “Neulinge” im Programm richtet. Diese Veranstaltung zielt insbesondere auf Lehrkräfte ab, die die Koordination eines Erasmus+ Projektes im Rahmen einer Akkreditierung oder eines Kurzzeitprojektes neu übernommen haben oder in ein Erasmus+ Team aufgenommen werden sollen. 

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Daneben bieten wir selbstverständlich in Kooperation mit der ALP unsere bewährten Lehrgangsformate an:

Hilfestellung für die Durchführung und Abrechnung von Projekten in Erasmus+ Berufsbildung

Der Lehrgang richtet sich an projektverantwortliche Lehrkräfte beruflicher Schulen, die entweder bereits im Rahmen der Akkreditierung oder als Kurzzeitprojekt Mobilitäten durchführen.

Von der Idee zum Antrag – Akkreditierungsverfahren im Rahmen von Erasmus+ Berufsbildung

Dieser Lehrgang richtet sich an Lehrkräfte beruflicher Schulen, welche einen Akkreditierungsantrag stellen wollen. Dabei wurde das Format so gestaltet, dass in einem ersten virtuellen Teil auch ganze Erasmus+ Teams der Schulen teilnehmen können, um so die grundlegenden Informationen zum Programm und zur Antragsstellung zu erhalten. Ergänzt wird dies dann durch einen Präsenzworkshop für die im Antragsverfahren maßgeblichen Lehrkräfte der Erasmus+ Teams.

Entsprechend ist der Lehrgang auf zwei Termine aufgeteilt:

eSession für die Schul-Teams am 07.05.25 und Präsenzworkshop vom 16. - 17.07.25 in Dillingen.

Zusätzlich gehen wir davon aus, dass wir im Herbst/Winter 2025 einen zusätzlichen Lehrgang zur Projektdurchführung zusammen mit der ALP anbieten können. Der Termin steht aber noch nicht fest und wird natürlich auch über diesen Newsletter bekannt gemacht.

Budgets 2025

Nahaufnahme: Aufgeschnittene Spardose, aus dem Euromünzen und Geldscheine verschüttet werden

Wie bereits im letzten Newsletter angekündigt, zeichnete sich eine deutliche Erhöhung der Budgets für 2025 ab. Nunmehr wurden von der NA beim BIBB die Budgets veröffentlicht, so dass nunmehr valide Aussagen möglich sind:

  • Das Budget für akkreditierte Projekte steigt von knapp € 87 Mio (2024) auf gut € 108 Mio und damit um 25%.
  • Das Budget für Kurzzeitprojekte steigt von € 4,6 Mio (2024) auf gut € 12 Mio und damit um 260%.
  • Das Budget für KA2 Kooperationspartnerschaften sinkt von € 9,4 Mio (2024) auf € 8,7 Mio und damit um 8%.
  • Das Budget für KA2 kleinere Partnerschaften bleibt bei rund € 2,5 Mio unverändert.

Dies bedeutet, dass die Förderchancen für Anträge auf Kurzzeitprojekte im Jahr 2025 enorm hoch sind. Zudem ist damit zu rechnen, dass ungenutzte Budgets, z. B. aus den Kurzzeitprojekten den akkreditierten Schulen zu Gute kommen werden, so dass die Steigerung die 25% voraussichtlich übertreffen wird. Damit bestehen gute Chancen, dass 2025 keine Allokation und damit Budgetkürzungen bei den Mittelanforderungen vorgenommen werden müssen. 

Nahaufnahme: Aufgeschnittene Spardose, aus dem Euromünzen und Geldscheine verschüttet werden

Beneficiary Module

Ein Dauerthema dieses Newsletters ist das Beneficiary Module. Zunächst mit all seinen Tücken, doch nunmehr hat es einen durchaus nutzbaren Stand erreicht und wurde in letzter Zeit um folgende Features erweitert:

  • Mobilitäten können kopiert werden.
  • Teilnehmendenberichte können übersichtlich überwacht und heruntergeladen werden (Im Hinblick auf den Abschlussbericht sollten Sie auf eine korrekte Beantwortung achten und den TN Hilfestellungen v. a. bei nicht unmittelbar verständlichen Fragen anbieten).
  • Die Ansicht der Mobilitäten biete einen besseren Überblick, v. a. im Hinblick darauf ob Sie den Status “Complete” erreichen konnten.
  • Die Eingabe von Mobilitäten mit ist Fremdfinanzierung möglich (Auswirkungen unklar).
  • Mehrere aufnehmende Einrichtungen können für eine Mobilität eingegeben werden.
  • Distanzband wird automatisch gewählt (Achtung: rückwirkende Änderung!).

Das Landesamt für Schule informiert

In diesem Newsletter werden Sie künftig auch immer mal wieder Beiträge des Landesamts für Schule finden. 

Beginnen wollen wir mit folgenden Hinweisen:

  • Bei der Kommunikation mit dem LAS geben Sie bitte immer die Vereinbarungs-/Projektnummer Ihres Erasmus+ Projektes an, diese finden Sie auf der Finanzhilfevereinbarung (Das LAS benötigt nicht die Akkreditierungsnummer).
  • Bitte leiten Sie alle Änderungen der Finanzhilfevereinbarung (Ab- bzw. Aufstockung, Verlängerungsmitteilung) sowie den Abschlussbericht der Nationalen Agentur unmittelbar an das LAS.
  • Der Abschluss Ihres Projektes mit der Nationalen Agentur ist noch nicht der endgültige haushaltsrechtliche Abschluss, sondern erst die Abrechnung der Excel-Mappe zur Finanzabwicklung mit dem LAS (2-fach unterschrieben, in der Regel max. 6 Monate nach Abschluss mit der Nationalen Agentur beim LAS einzureichen).

Aufsichtspflicht

Seitens der beruflichen Abteilung des StMUK wurden die Regelungen zur Aufsichtspflicht konkretisiert. Eine ausführliche Darstellung finden Sie  in der aktuellen Version des Infoblatts zur Aufsichtspflicht.

Zusammengefasst ist zu prüfen, ob es sich um einen Auslandsaufenthalt im Sinne des Internationalen Schüleraustauschs handelt. Dies ist der Fall, wenn eine andere Schule besucht wird. 

Anderenfalls, also insbesondere bei Lernmobilitäten mit Praxisaufenthalten ist die KMBek zum internationalen Schüleraustausch nicht anzuwenden, sondern es gelten folgende Regelungen

  • Die bayerische Lehrkraft muss sich vorab in geeigneter Form über die Organisation und die konkrete Ausgestaltung rechtzeitig ein zuverlässiges Bild machen und sich über die dortigen Gegebenheiten zuverlässig informieren.
  • Vor Ort muss es einen ständig erreichbaren Ansprechpartner für die SuS geben.
  • Die bayerische Lehrkraft muss durchgehend telefonisch für die SuS erreichbar sein.  
  • Bei minderjährigen SuS ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen. 

Für Auslandspraktika im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung (fpA) nach § 13 FOSBOSO gelten zudem folgende Regelungen:

  • Die Dauer eines Auslandspraktikums kann bis zu 5 Wochen pro Schuljahr umfassen.
  • Vor Antritt des Praktikums sind Ablauf und Inhalt der Ausbildung mit dem Ansprechpartner/ Betreuer vor Ort abzuklären und in die Gesamtdokumentation der fachpraktischen Ausbildung aufzunehmen.
  • Bei erstmaliger Besetzung der Stelle ist die Anwesenheit des Schulbeauftragten bzw. der Betreuungskehrkraft zu Beginn der Praktikumsphase erforderlich.
  • Bei regelmäßiger Besetzung der Stelle ist die Anwesenheit des Schulbeauftragten bzw. der Betreuungslehrkraft vor Ort mindestens alle 4 Jahre erforderlich.
  • Eine durchgehende Betreuung vor Ort durch die Praktikumsstelle muss gewährleistet sein und dokumentiert werden.

Impressum

Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
Schellingstr. 155, 80797 München
E-Mail: kontakt@isb.bayern.de

www.isb.bayern.de

Verantwortlich: Direktor Dr. Alfons Frey

Die E-Mail-Adresse, von der dieser ISB-Newsletter versendet wird, dient ausschließlich der Distribution und ist keine Kontaktadresse.

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