Umsetzung des Berufspraktikums an der Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement
Die Handreichung „Umsetzung des Berufspraktikums an der Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement – ein Leitfaden für Ausbilder und Lehrkräfte“ ist erschienen.
Das Berufspraktikum dient im Anschluss an den bestandenen ersten Prüfungsabschnitt der fachgerechten Einarbeitung in die Berufspraxis und der Vertiefung der fachlichen Eignung nach § 30 Berufsbildungsgesetz.
Es soll dazu befähigen,
- die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten selbstverantwortlich in der Praxis anzuwenden und zu erweitern,
- konstruktiv im Team zu arbeiten,
- Arbeitsabläufe zu planen und zu organisieren,
- Teams zu führen,
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzuleiten.
Ziel ist es, dass die Studierenden bis zum Ende ihres Praktikums selbstständig Führungsaufgaben des mittleren Managements übernehmen können. Fachakademie und Praktikumsstelle arbeiten bei der Durchführung des Berufspraktikums zusammen. Sie pflegen regelmäßig Kontakt und stimmen sich ab.
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