§ 27 VSO-F
An Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bzw. Sonderpädagogischen Förderzentren führen Lehrkräfte während der Jahrgangsstufen 7 - 9 Aufzeichnungen über Leistungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler in Betriebserkundungen, Schnupper-, Tages- und Blockpraktika. Auf dieser Grundlage erstellen Lehrkräfte einen zusammenfassenden Entwicklungs- und Leistungsbericht (vgl. § 27 Abs. 1 VSO-F). Dieser enthält Beschreibungen von Kompetenzen einer Schülerin bzw. eines Schülers in verschiedenen berufsbezogenen Bereichen, z. B. personale und soziale Kompetenzen, kognitive Fähigkeiten, Arbeitsverhalten sowie Fertigkeiten aus dem Bereich Berufs- und Lebensorientierung.
Der zusammenfassende Entwicklungs- und Leistungsbericht wird üblicherweise erstmalig am Ende der 7. Jahrgangsstufe für alle Schülerinnen und Schüler angefertigt und dem Schülerakt beigelegt. Im Laufe der 8. Jahrgangsstufe wird er überarbeitet und an die aktuellen Leistungen und Fähigkeiten der Jugendlichen angepasst.
Frühestens zum Jahreszeugnis der 8. Klasse (z. B. bei einer frühzeitigen Bewerbung), spätestens aber zum Zwischenzeugnis der 9. Klasse wird auf der Grundlage des Entwicklungs- und Leistungsberichts ein Sonderpädagogisches Gutachten nach § 27 Abs. 2 VSO-F erstellt und diesem in doppelter Ausfertigung beigefügt.
Dieses Sonderpädagogische Gutachten enthält Informationen über die Entwicklung einer Schülerin bzw. eines Schülers von der 7. bis zur 9. Jahrgangsstufe (s. zusammenfassender Entwicklungs- und Leistungsbericht) und trifft außerdem Aussagen zu
- dem individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf,
- Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung,
- ggf. notwendigen berufsvorbereitenden Maßnahmen,
- Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Beschulung nach der Förderschule (vgl. § 27 VSO-F).
Daneben dient es der Rehaberaterin bzw. dem Rehaberater als Grundlage für die Einschätzung einer Schülerin bzw. eines Schülers und für die Auswahl einer geeigneten berufsbezogenen Maßnahme. Bei der Anmeldung an einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung muss häufig das sonderpädagogische Gutachten nach § 27 VSO-F vorgelegt werden.
Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München (ISB) hat ein Computerprogramm auf Basis von MS Access entwickelt, welches Lehrkräfte im Förderschwerpunkt Lernen bei der Erstellung des Entwicklungs- und Leistungsberichts sowie des Sonderpädagogischen Gutachtens nach § 27 VSO-F unterstützt.
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