Abschlüsse
Schülerinnen und Schüler, die nach dem LehrplanPLUS Förderschule für den Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet werden, erhalten am Ende der Jahrgangsstufe 9 bzw. mit Erreichen der Vollzeitschulpflicht ein Abschlusszeugnis mit einer Beschreibung der erreichten individuellen Lernziele und Kompetenzen. Dieser Abschluss ist der „individuelle Abschluss“ (vgl. § 57 Abs. 1).
Mit dem Bestehen einer Abschlussprüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler zusätzlich ein Zeugnis über
- den erfolgreichen Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen (vgl. § 57a Abs. 3 VSO-F) oder
- den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule (vgl. § 57a Abs. 1).
Die Erstellung der Abschlussprüfungen findet an den Schulen statt und kann auf Grundlage der Kompetenzen, die im Kompass Kompetenzen und Leistungsbewertung definiert werden, vorgenommen werden.
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