Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)
Die Maßnahme der Berufseinstiegsbegleitung (kurz: BerEb) wird an ausgewählten Mittel- sowie Förderschulen durch einen Bildungsträger im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Rechtliche Grundlagen der Berufseinstiegsbegleitung finden sich im Dritten Sozialgesetzbuch (vgl. § 49 Sozialgesetzbuch III).
Zielgruppe der Maßnahme sind Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten beim Erreichen eines Schulabschlusses haben und/oder eine zusätzliche Unterstützung beim Übergang in eine Berufsausbildung benötigen.
Im Rahmen der Maßnahme unterstützen Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter Jugendliche unter Berücksichtigung ihrer individuellen Interessen, ihrer Stärken und Fähigkeiten sowie ihrer konkreten Lebenssituation. Möglichkeiten können u. a. sein:
- Hilfen beim Erreichen des Schulabschlusses
- Lösen von persönlichen Problemen
- Finden eines passenden Berufs
- Hilfen bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und im Bewerbungsverfahren
- Hilfen in den ersten Monaten im Ausbildungsbetrieb
Die Berufseinstiegsbegleitung beginnt idealerweise in der Vorabgangsklasse (Jahrgangsstufe 8) und endet spätestens 6 Monate nach Beginn einer Berufsausbildung oder 24 Monate nach Beendigung der Schule.
Die Inanspruchnahme einer Berufseinstiegsbegleitung ist für die Jugendlichen kostenlos. Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte müssen der Teilnahme zustimmen. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass die Maßnahme an der jeweiligen Schule angeboten wird (vgl. Anm. 1).
Anm. 1: Bundesagentur für Arbeit (2022): Berufseinstiegsbegleitung: Hilfe bei Schulabschluss und Ausbildungsplatzsuche. Verfügbar unter https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufseinstiegsbegleitung. Zuletzt abgerufen am 26.12.2022.
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