Berufsgrundschuljahr (BGJ)
Unter dem Berufsgrundschuljahr versteht man ein einjähriges Vollzeitschuljahr, welches dem Erwerb von Grundkenntnissen in einem bestimmten Berufsfeld dient.
Für einige Berufe in den Bereichen Holzverarbeitung, Landwirtschaft und Hauswirtschaft ist das Berufsgrundschuljahr ein verpflichtender Ausbildungsbestandteil, in welchem die Berufsschule oder Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung neben der theoretischen auch die fachpraktische Ausbildung des 1. Lehrjahres übernimmt, die ansonsten im Betrieb stattfindet (vgl. Anm. 1).
Nach erfolgreichem Besuch der Maßnahme tritt die Schülerin oder der Schüler unmittelbar in das zweite Jahr der betrieblichen Ausbildung ein (vgl. ebd.).
Neben dem verpflichtenden Berufsgrundschuljahr gibt es in einigen weiteren Berufsfeldern, wie beispielsweise „Bautechnik“, „Elektrotechnik“, „Farbtechnik und Raumgestaltung“ oder „Gesundheit und Pflege“ die Möglichkeit, ein freiwilliges Berufsgrundschuljahr zu besuchen.
Dieses Angebot richtet sich in erster Linie an Jugendliche mit Mittelschulabschluss, die noch keine Lehrstelle gefunden haben (vgl. Anm. 2).
Bei einer anschließenden Ausbildung im gleichen Berufsfeld besteht die Möglichkeit einer Anerkennung der Maßnahme als erstes Ausbildungsjahr und einer damit verbundenen Verkürzung der Ausbildungsdauer (vgl. § 1 BBiGHwOV).
Eine Ausbildungsvergütung wird während des Berufsgrundschuljahres nicht gezahlt.
Anm. 1: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (o. J.): Die Berufsschule in Bayern. Verfügbar unter https://www.km.bayern.de/lernen/schularten/berufsschule. Zuletzt abgerufen am 19.04.2024.
Anm. 2: Ausbildungspark Verlag GmbH (o. J.): Das ABC der Ausbildung. Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ). Verfügbar unter https://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/berufsgrundbildungsjahr-ausbildung-bgj/. Zuletzt abgerufen am 05.03.2023.
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