Berufsorientierungsprogramm (BOP)
Das Berufsorientierungsprogramm (BOP) „Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 7. und 8. Klassen aller Schularten. Das Programm wird durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) betreut und umfasst zwei Bausteine: Zunächst erkunden die Jugendlichen ihre Stärken in einer Potenzialanalyse (Teil 1). Im Anschluss testen sie in praxisorientierten Berufsorientierungstagen („BO-Tage“, bis 2022 „Werkstatttage“) (Teil 2) verschiedene Berufsfelder aus. Ziel des Programms ist die Jugendlichen anzuregen, sich mit dem Thema Berufsorientierung auseinanderzusetzen (vgl. Anm. 1, Anm. 2).
Kernelement der zweitägigen Potenzialanalyse sind „praxisbezogene Einzel- oder Gruppenaufgaben und eine Reflexion bisheriger Erfahrungen mit besonderem Blick auf berufswahlbezogene Fähigkeiten und Interessen“ (ebd.). Die Erkenntnisse aus der Potenzialanalyse unterstützen die Jugendlichen für sie passende Berufsfelder für die darauffolgenden Berufsorientierungstage auszuwählen (vgl. ebd.).
Im zweiten Teil des Berufsorientierungsprogramms, den BO-Tagen, haben die Jugendlichen die Möglichkeit, über zwei Wochen verschiedene Berufe auszuprobieren. Neben Berufen aus Handwerk und Technik können sie auch kaufmännisch-verwaltende oder soziale und pflegerische Berufe erkunden. Die Praxistage finden in den Lehrwerkstätten überbetrieblicher Berufsbildungsstätten oder vergleichbaren Eichrichtungen, z. B. Berufsbildungswerken (BBW), statt. Während der Arbeit steht den Schülerinnen und Schülern immer eine erfahrene Ausbilderin oder ein erfahrener Ausbilder unterstützend zur Seite (vgl. Anm. 1).
In den meisten Bundesländern, so auch in Bayern, folgen auf die zweitägige Potenzialanalyse fünf- bis zehntägige BO-Tage. Die exakte Dauer, Bezeichnung und Ausgestaltung der beiden Instrumente können je nach getroffener Vereinbarung zwischen Bund und Länder variieren und von der Bundesrichtlinie abweichen (vgl. Anm. 2).
Welche Bildungseinrichtungen das Berufsorientierungsprogramm (BOP) umsetzen bzw. anbieten und weitere Informationen können auf den Internetseiten
https://www.berufsorientierungsprogramm.de und
abgerufen werden.
Um am Berufsorientierungsprogramm (BOP) teilnehmen zu können, muss zwischen dem Bildungsträger und der Schule eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden. Bei Interesse wendet man sich deshalb direkt an eine entsprechende Bildungseinrichtung.
Anm. 1: Bundesinstitut für Berufsbildung (o.J.): Das Berufsorientierungsprogramm des BMBF (BOP). Verfügbar unter: https://www.bibb.de/de/737.php. Zuletzt abgerufen am 27.04.2023.
Anm. 2: Bundesministerium für Bildung und Forschung o.J.: Allgemeine Informationen zum Berufsorientierungsprogramm. Verfügbar unter https://www.berufsorientierungsprogramm.de/bop/de/programm/allgemeine-informationen/allgemeine-informationen_node.html. Zuletzt abgerufen am 27.04.2023.
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