Berufsschulstufe (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
Die Berufsschulstufe umfasst die Schuljahre 10 – 12 im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
In der Regel werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die zuvor nach dem LehrplanPLUS Förderschule für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterrichtet wurden. Eine Aufnahme von Jugendlichen aus Sonderpädagogischen Förderzentren (SFZ) oder von inklusiv beschulten Schülerinnen und Schülern ist nach entsprechender Begutachtung möglich.
Pädagogischer Auftrag ist es, Schülerinnen und Schüler auf das Leben als Erwachsene mit größtmöglicher, selbstbestimmter Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vorzubereiten. Dies umfasst insbesondere die Bereiche Beruf, Arbeit, Wohnen, Persönlichkeit und soziale Beziehungen, Freizeit sowie Mobilität (vgl. Anm. 1). Mit Beenden der Berufsschulstufe haben Schülerinnen und Schüler des Förderzentrums Förderschwerpunkt geistige Entwicklung die Berufsschulpflicht und damit ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt (vgl. Art. 41 Abs. 10 S. 3 BayEUG).
Anm. 1: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (o. J.): LehrplanPLUS Förderschule für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Verfügbar unter https://www.lehrplanplus.bayern.de/schulart/foerderschule/foerderschwerpunkt/geistige-entwicklung. Zuletzt abgerufen am 14.03.2023.
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