Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)
Eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ist ein Angebot zur Berufsvorbereitung, welches ein Bildungsträger im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit durchführt. Die Durchführung findet in der Regel in den Werkstätten des Bildungsträgers durch ein Team von Ausbilderinnen und Ausbildern, Lehrkräften sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen statt. Während einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme wechseln sich Phasen des theoretischen Unterrichts mit Phasen der praktischen Erprobung in den Werkstätten sowie mit Praktika ab, wobei der Schwerpunkt auf der Vermittlung praktischer Fähigkeiten liegt.
Zielgruppe einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme können u. a. Schülerinnen und Schüler sein, auf die einer oder mehrere der folgenden Sachverhalte zutreffen:
- Jugendliche, die noch nicht wissen, welcher Beruf aufgrund ihrer Stärken zu ihnen passt und die sich nochmals in verschiedenen Berufen und auch in Praktika ausprobieren wollen (eine Berufswahlreife ist noch nicht vorhanden).
- Jugendliche, die noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben, aber ihre Berufswahl schon getroffen haben (eine Berufswahlreife ist bereits vorhanden).
- Jugendliche, die eine Ausbildung abgebrochen haben.
Zielsetzung einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist die Vorbereitung für die Aufnahme und Vermittlung in eine Ausbildung. Zudem kann im Rahmen dieser der Abschluss der Mittelschule erreicht werden.
Die Kosten für die Teilnahme an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme werden von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Über die Teilnahme an dieser entscheidet daher die Berufsberaterin bzw. der Berufsberater oder die Rehaberaterin bzw. der Rehaberater (vgl. Anm. 1).
Unter bestimmten Voraussetzungen können Jugendliche eine finanzielle Unterstützung erhalten, die sog. Berufsausbildungsbeihilfe. Entstehende Fahrtkosten werden jedoch grundsätzlich übernommen. Während der Teilnahme haben die Jugendlichen Anspruch auf 2,5 Tage Urlaub pro Monat.
Bei der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme lassen sich zwei Formen unterscheiden:
- Allgemeine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme: Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn die allgemeine Schulpflicht, d. h. auch die Berufsschulpflicht erfüllt ist. Die Dauer beträgt in der Regel 10 und höchstens 12 Monate (vgl. Anm. 2, S. 4).
- Rehaspezifische Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme: Eine Teilnahme ist nur mit einem vorhandenen Rehastatus und nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht möglich, d. h. die Berufsschulpflicht muss noch nicht erfüllt sein. Die Dauer beträgt in der Regel 11 und höchstens 18 Monate (vgl. Anm. 1).
Wird während einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme eine Ausbildungsstelle gefunden, kann die Maßnahme jederzeit beendet werden.
Anm. 1: Bundesagentur für Arbeit (2022): Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme. Verfügbar unter https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsvorbereitende-bildungsmassnahme. Zuletzt abgerufen am 28.12.2022.
Anm. 2: Bundesagentur für Arbeit (2022): Werde fit für deine Ausbildung. Verfügbar unter https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013219.pdf. Zuletzt abgerufen am 28.12.2022.
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