Einstiegsqualifizierung (EQ)
Bei der Einstiegsqualifizierung (EQ) handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Blockpraktikum im zeitlichen Rahmen von mindestens 6 und höchstens 12 Monaten. Dabei wird das Langzeitpraktikum in einem Betrieb durch die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter mit einem Zuschuss zur Praktikumsvergütung und einer Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung gefördert. Interessierte Unternehmen können sich an den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit wenden (vgl. Anm. 1).
Das betriebliche Langzeitpraktikum ist ein Angebot an Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits für einen konkreten Beruf entschieden haben, aber noch keine Ausbildungsstelle finden konnten. Mit der Maßnahme sollen die Jugendlichen an eine Ausbildung in einem konkreten Betrieb herangeführt werden. Eine Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis sollte sowohl von diesem als auch von der oder dem Jugendlichen angestrebt werden (vgl. Anm. 2).
Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt, noch keinen Ausbildungsplatz gefunden und keine Berufsausbildung oder kein Studium abgeschlossen haben. Berufsschulpflichtige Jugendliche besuchen begleitend eine entsprechende Fachklasse der zuständigen Berufsschule oder Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung. Sollte keine Berufsschulpflicht bestehen, wird der Besuch der entsprechenden Fachklasse trotzdem dringend empfohlen. Die Einstiegsqualifizierung (EQ) findet in der Regel in Vollzeit statt (vgl. Anm. 3).
Weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Einstiegsqualifizierung (EQ) inkl. Förderung durch die Agentur für Arbeit sind:
- Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer war vorher noch nicht im selben Betrieb beschäftigt.
- Der Betrieb darf zudem nicht der Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise dem Ehe- oder Lebenspartner oder den Eltern der oder des Teilnehmenden gehören (vgl. Anm. 1).
Folgende Vorteile für die oder den Jugendlichen bietet die Maßnahme:
- betriebliches Langzeitpraktikum von 6-12 Monaten inkl. eines Praktikumsvertrags mit einem Betrieb
- monatliche Praktikumsvergütung
- Sozialversicherung
- Möglichkeit, eigene Fähigkeiten unter Beweis zu stellen und so die Ausbildungschancen verbessern
- Möglichkeit, den Beruf intensiv kennenzulernen und herauszufinden, ob er tatsächlich zu einem passt
- Erwerb von fachlichen Grundkenntnissen und damit eines Wissensvorsprungs
- Zeugnis am Ende der Maßnahme vom Betrieb und auf Antrag ein Zertifikat der zuständigen Kammer
- Möglichkeit der Verkürzung der anschließenden Ausbildungszeit, nur mit Zustimmung des Betriebs und der Kammer
- teilweise Erstattung der Fahrkosten (vgl. ebd.)
Anm. 1: Bundesagentur für Arbeit (o.J.): Einstiegsqualifizierung. Verfügbar unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbilden/einstiegsqualifizierung-arbeitgeber. Zuletzt abgerufen am 23.04.2023.
Anm. 2: Bundesagentur für Arbeit (2021): Brücke in die Berufsausbildung - Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ). Nürnberg. Verfügbar unter https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba033965.pdf. Zuletzt abgerufen am 02.06.2023.
Anm. 3: Bundesagentur für Arbeit (2021): Dein Praktikum zur Ausbildung - Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ). Nürnberg. Verfügbar unter https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba034225.pdf. Zuletzt abgerufen am 02.06.2023.
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