Fachpraktiker- bzw. Werkerausbildung
Fachpraktiker- bzw. Werkerausbildungen werden häufig auch als „behindertenspezifische, theoriegeminderte oder theoriereduzierte Berufsausbildungen“ bezeichnet (Anm. 1, S. 2).
Darunter versteht man duale Ausbildungsgänge, in denen praktische Ausbildungs- und Prüfungsinhalte im Vergleich zur Theorie stärker betont werden als in den Vollberufen. Zielgruppe von Fachpraktiker- bzw. Werkerausbildungen sind Jugendliche, die aufgrund ihrer (Lern-)Behinderung keine Vollausbildung absolvieren können (vgl. Anm. 2).
Die gesetzlichen Grundlagen für die Fachpraktiker- bzw. Werkerausbildung finden sich in § 66 BBiG und § 42r HwO.
Beispiele für Fachpraktiker- bzw. Werkerausbildungen sind u. a.:
- Fachpraktiker/in im Gartenbau oder Werker/in im Gartenbau
- Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung
- Fachpraktiker/in für Maler und Lackierer
- Fachpraktiker/in Küche (Beikoch)
Um eine Fachpraktiker- bzw. Werkerausbildung absolvieren zu können, ist ein durch die Bundesagentur für Arbeit bestätigter Rehastatus notwendig. Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht vorgeschrieben.
Je nach Ausbildungsregelung dauert eine Fachpraktiker- bzw. Werkerausbildung zwei, drei oder dreieinhalb Jahre. Die Ausbildung endet, wie in dualen Ausbildungsberufen üblich, mit einer Prüfung der zuständigen Kammer. Eine Fachpraktiker- bzw. Werkerausbildung kann betrieblich, außerbetrieblich in einem Berufsbildungswerk oder in Kooperation mit einem Bildungsträger (vgl. Anm. 1, S. 2f.) absolviert werden. Für eine betriebliche Fachpraktiker- bzw. Werkerausbildung muss der Ausbildungsbetrieb über eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZa) verfügen. Ist diese nicht vorhanden, kann die Fachpraktiker- bzw. Werkerausbildung mit Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit in Kooperation mit einem Bildungsträger durchgeführt werden, so dass der praktische Anteil der Ausbildung trotzdem im ausgewählten Betrieb stattfinden kann.
Nach Abschluss einer Fachpraktiker- bzw. Werkerausbildung ist eine anschließende Weiterqualifizierung zum Facharbeiter im Vollberuf jeweils möglich, z. B.:
- Fachpraktiker/in im Gartenbau oder Werker/in im Gartenbau —> Gärtner/in
- Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung —> Tischler/in
- Fachpraktiker/in für Maler und Lackierer —> Maler/in und Lackierer/in
- Fachpraktiker/in Küche (Beikoch) —> Koch/Köchin
Hierfür muss in den meisten Fällen ein weiteres Lehrjahr absolviert werden.
Eine Übersicht über alle möglichen Fachpraktiker- bzw. Werkerausbildungen, Informationen zu den jeweiligen Berufsbildern sowie die jeweiligen Möglichkeiten der Weiterqualifikation finden sich im Online-Angebot „planet-beruf.de“ der Bundesagentur für Arbeit.
Da sich die jeweiligen Angebote der Berufsbildungswerke und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung für eine Fachpraktiker- bzw. Werkerausbildung unterscheiden, empfiehlt sich jeweils eine genaue Sichtung der regional zur Verfügung stehenden Ausbildungsmöglichkeiten.
Anm. 1: Beer, Mareike (2022): Berufsausbildungen für Jugendliche mit Lernbeeinträchtigung nach § 66 BBiG/§ 42r HwO – Status quo und Entwicklungen. Verfügbar unter: https://www.bwpat.de/ausgabe42/beer_bwpat42.pdf. Zuletzt abgerufen am 12.4.2023.
Anm. 2: Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e.V. (2023): Fachpraktiker- & Werkerausbildungen. Verfügbar unter: https://www.bagbbw.de/berufsbildungswerke/reha-angebote/fachpraktiker-werkerausbildungen/. Zuletzt abgerufen am 12.4.2023.
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