Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung (Förderberufsschule)
Eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung kann von Jugendlichen und jungen Erwachsenen besucht werden, die am Unterricht der Berufsschule nicht aktiv teilnehmen können oder deren Sonderpädagogischer Förderbedarf an der Berufsschule auch mit Unterstützung durch Mobile Sonderpädagogische Dienste nicht oder nicht hinreichend erfüllt werden kann.
Des Weiteren sind auch Schülerinnen und Schüler mit Sonderpädagogischem Förderbedarf zum Besuch einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung berechtigt, die zwar aktiv, aber ohne Erfolg oder nur mit wesentlichen Einschränkungen am Unterricht einer (Regel-)Berufsschule teilnehmen können (vgl. § 6 BSO-F).
Eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung erstellt für alle Schülerinnen und Schüler einen individuellen Förderplan auf Grundlage des sonderpädagogischen Gutachtens nach § 27 VSO-F, welches die Erziehungsberechtigten der Jugendlichen bei der Anmeldung vorlegen sollen.
Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung bieten neben einem großen Angebot an dualen Berufsausbildungen auch ausbildungsvorbereitende Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler an, die die Ausbildungsreife bzw. Berufswahlreife noch nicht erreicht haben.
Zu den ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung gehören:
- Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
- ggf. Arbeitsqualifizierungsjahr (AQJ) für Schülerinnen und Schüler, die den Anforderungen eines Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) nicht gewachsen sind
- ggf. von der Bundesagentur für Arbeit finanzierte Berufsvorbereitende Maßnahmen wie die (rehaspezifische) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)
- Berufsgrundschuljahr (BGJ) (vgl. § 9-11 BSO-F)
Ausbildungen an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung:
- Vollausbildungen (vgl. § 4 BBiG und § 25 HwO)
- Ausbildungen zu Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker, für Schülerinnen und Schüler, die den Anforderungen an eine Vollausbildung nicht gerecht werden (vgl. § 66 BBiG und § 42r HwO).
- Oftmals besteht die Möglichkeit, nach erfolgreicher fachpraktischer Ausbildung eine Vollausbildung anzuschließen.
Unterrichtet wird nach den Lehrplänen der Berufsschule unter besonderer Berücksichtigung des jeweiligen Förderschwerpunkts.
Der Unterricht im Rahmen der Ausbildung kann entweder an einzelnen Wochentagen erfolgen oder blockweise stattfinden. Die Lehrkräfte arbeiten dabei eng mit den für ihre Ausbildungsberufe zuständigen Betrieben, Handwerkskammern und Innungen zusammen.
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