Individueller Abschluss
Im Abschlusszeugnis des Förderschwerpunkts Lernen werden die erreichten individuellen Lernziele und Kompetenzen der Schülerin bzw. des Schülers beschrieben (vgl. § 57 Abs. 1 VSO-F). Es enthält keine Noten und berechtigt sie bzw. ihn zum Besuch einer (Regel-)Berufsschule, einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung oder einer sie ersetzenden Einrichtung. Für das Abschlusszeugnis der Jahrgangsstufe 9, dies entspricht dem individuellen Abschluss, ist keine Teilnahme an einer Prüfung erforderlich.
Haben Schülerinnen und Schüler zusätzlich an einer Prüfung nach
- § 57a Abs. 3 S. 1 VSO-F (Erfolgreicher Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen) oder
- § 57a Abs 1. S. 1 VSO-F (Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule nach Abschlussprüfung)
teilgenommen und diese bestanden, erhalten sie zusätzlich ein entsprechendes Abschlusszeugnis.
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