Personalblatt für ein Betriebspraktikum (ASV Bericht)
Seit dem Schuljahr 2022/23 empfiehlt die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) (https://kuvb.de/aktuelles/) im Rahmen der Praktikumssuche für ein schulisches Betriebspraktikum (siehe auch Tagespraktikum, Blockpraktikum, Schnupperpraktikum) nachdrücklich die Ausgabe des Berichts „Personalblatt für ein Betriebspraktikum“ des amtlichen Schulverwaltungsprogramms (ASV) an potentielle Praktikumsbetriebe.
Vorausgegangen war eine stetige Zunahme der Unfälle im Rahmen der schulischen Betriebspraktika.
Neben der Einverständniserklärung durch die Erziehungsberechtigten und den Praktikumsbetrieb verweist der Bericht auf den bestehenden Unfallversicherungsschutz durch die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) und den Haftpflichtversicherungsschutz (beide Begriffe siehe Versicherungsschutz).
Des Weiteren muss der potentielle Praktikumsbetrieb zu folgenden Fragen Auskunft geben:
- Ist eine sprachliche Verständigung zwischen der Praktikantin bzw. dem Praktikanten sowie deren Lehrkraft und der Ansprechpartnerin bzw. dem Ansprechpartner im Betrieb in geeigneter Weise möglich?
- Ist Erste-Hilfe-Material vorhanden und eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer vor Ort?
- Findet eine Sicherheitsunterweisung statt?
- Wird eine persönliche Schutzausrüstung benötigt und wenn ja, welche?
- Wird die persönliche Schutzausrüstung gestellt?
Kann die persönliche Schutzausrüstung nicht gestellt werden, so trägt die Beschaffungskosten dafür der Sachaufwandsträger (Art. 50 Abs. 3 BayEUG i. V. m. § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaySchFG).
In diesem Fall ist die Abstimmung zwischen initiierender Lehrkraft und Schulleitung sowie mit dem Sachaufwandsträger von großer Bedeutung.
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