Praktikumsbegleitung und -besuche
Die Durchführung von Betriebspraktika ist ein wesentlicher Bestandteil des Unterrichts im Fach Berufs- und Lebensorientierung in den Jahrgangsstufen 7 - 9. In Vorbereitung auf die Praktika sollten folgende Aspekte im Unterricht thematisiert werden (insbesondere Lernbereich 3: Mensch, Arbeit und Betrieb des Fachs Berufs- und Lebensorientierung – Theorie im LehrplanPLUS Förderschule für den Förderschwerpunkt Lernen):
- Bewerbung für einen Praktikumsplatz
- Weg der Schülerinnen und Schüler in den Betrieb (siehe Mobilitätstraining)
- Ansprechperson im Betrieb
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Arbeitssicherheit/Sicherheitszeichen
- Arbeitskleidung
- Verhalten im Praktikum
- Was tun, wenn Probleme auftreten?
Praktikumsmappen, die die Vorbereitung und Dokumentation während des Praktikums erleichtern, können selbst erstellt oder bei Verlagen bestellt werden.
Vor dem Praktikum
Folgende Informationen und Unterlagen sollten vorab von der Lehrkraft eingeholt werden:
- Versicherungen (vgl. Anm. 1):
- gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (siehe Versicherungsschutz)
- Haftpflichtversicherung(siehe Versicherungsschutz)
- ggfs. Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz
- Praktikumsunterlagen:
- Einverständnis der Eltern bzw. Sorgeberechtigten zum Praktikum
- Praktikumsbestätigung (Zeitraum, Anschrift des Betriebs mit Ansprechpartner, Telefonnummer, tägl. Arbeitszeit)
- Anschreiben an den Betrieb (Praktikumszeitraum, Informationen zum Versicherungsschutz, Arbeitszeiten, Ziele des Praktikums, Ansprechpartner an der Schule mit Telefonnummer)
- Dienstreisegenehmigung für Praktikumsbesuche der Lehrkraft: beim Schulleiter schriftlich einholen (R001: Genehmigung (vgl. Anm. 2), siehe auch „Nach dem Praktikum“)
Erster Praktikumstag
Es empfiehlt sich, die Betriebe am ersten Praktikumstag telefonisch zu kontaktieren und nachzufragen, ob die Schülerinnen und Schüler im Betrieb erschienen sind. Zudem ist es besonders bei Handwerksbetrieben wichtig, bereits vorab einen Besuchstermin zu vereinbaren, da die Mitarbeitenden häufig auf unterschiedlichen Baustellen arbeiten und nicht zwingend in der Firma anzutreffen sind.
Während des Praktikums
- 1-2 Praktikumsbesuche je Schülerin oder Schüler pro Woche, in Einzelfällen und bei Problemen auch öfter
- Lehrkraft muss den Betrieben, Jugendlichen und Eltern bzw. Sorgeberechtigten ganztags zur Verfügung stehen und ist daher von sonstigen unterrichtlichen Verpflichtungen freigestellt (vgl. Anm. 3)
Nach dem Praktikum
- Nachbearbeitung der Praktika im Unterricht
- Antrag auf Erstattung der entstandenen Reisekosten für die Praktikumsbesuche (R002: Abrechnungsantrag Reisekosten und das Beiblatt (R013: Abrechnungsantrag Reisekosten (vgl. Anm. 2)) innerhalb von sechs Monaten beim Landesamt für Finanzen (Reisekostenstelle) einreichen
Weiterführende Informationen und Materialien können der Handreichung „Betriebspraktikum – komplett und sicher“ des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) entnommen werden.
Freiwilliges außerschulisches Praktikum
Ein freiwilliges Praktikum zeichnet sich dadurch aus, dass es nicht wie verpflichtende schulische Betriebspraktika (siehe Praktikum) im Rahmen der Unterrichtszeit durchgeführt wird. Vielmehr stellt es eine Möglichkeit dar, zusätzliche Erfahrungen sowie Einblicke in einem betrieblichen Umfeld zu gewinnen. Hierbei ist weder eine Betreuung durch Lehrkräfte noch ein Unfallversicherungs- oder Haftpflichtschutz durch die Schule notwendig. Je nach Gegebenheiten vor Ort können neben den Eltern auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) oder weitere Unterstützungssysteme bei der Suche nach und Bewerbung um eine Praktikumsstelle behilflich sein.
Anm. 1: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. September 2013 Az.: IV.2-5 S 7305.15.1-4b.10 676 (2013): Betriebspraktikum für Mittelschulen. Verfügbar unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV277883/true. Zuletzt abgerufen am 18.01.2023.
Anm. 2: Landesamt für Finanzen (2019): Formularcenter: Reisekosten/Trennungsgeld (TrGeld). Verfügbar unter https://www.lff.bayern.de/formularcenter/reisekosten_trgeld/index.aspx Zuletzt abgerufen am 18.01.2023.
Anm. 3: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. September 2013 Az.: IV.2-5 S 7305.15.1-4b.10 676 (2013): Betriebspraktikum für Mittelschulen. Verfügbar unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV277883/true. Zuletzt abgerufen am 18.01.2023.
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