Projektprüfung
Die Projektprüfung ist ein verbindlicher Teil der Abschlussprüfungzum Erwerb des erfolgreichen Abschlusses im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen nach Abschlussprüfung (§ 57a Abs. 3 VSO-F) sowie zum Erwerb des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule nach Abschlussprüfung (§ 57a Abs. 1 VSO-F) im Förderschwerpunkt Lernen. Die Projektprüfung wird im Fach Berufs- und Lebensorientierung - Praxis Ernährung und Soziales oder Berufs- und Lebensorientierung - Praxis Technik durchgeführt. Über die zeitliche und inhaltliche Gestaltung der Projektprüfung entscheidet die Schule.
Die Projektprüfung teilt sich auf in 4 Phasen:
- die Projektinitiative
- die Projektplanung und Recherche
- die Projektdurchführung
- die Projektpräsentation und -reflexion
Während der Projektprüfung erstellen die Schülerinnen und Schüler eine Projektmappe.
Die Gestaltung bzw. Erstellung der Projektprüfung orientiert sich an den Gegebenheiten vor Ort und kann sich daher von Schule zu Schule unterscheiden. Folgende Gestaltungsmöglichkeiten bei der Durchführung der Projektprüfung haben sich bewährt:
- in Verbindung mit einem Praktikum (insb. Blockpraktikum, Tagespraktikum)
- im Rahmen einer Schülerfirma
- als Projekt in den Fächern Berufs- und Lebensorientierung - Praxis Ernährung und Soziales bzw. Technik
Weitere Informationen zur Projektprüfung erhalten Sie in den „Informationen zur Prüfungserstellung und Prüfungsdurchführung“ des Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB).
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