Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZa)
Bei der rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation (ReZa) handelt es sich um eine Weiterbildung, die Ausbilderinnen oder Ausbilder in ausbildenden Betrieben besitzen müssen, um eine Fachpraktiker- bzw. Werkerausbildung durchführen zu können.
Möchte eine Schülerin oder ein Schüler eine Fachpraktiker- bzw. Werkerausbildung in einem Betrieb absolvieren, sollte zeitnah geprüft werden, ob die Ausbilderin oder der Ausbilder des jeweiligen Ausbildungsbetriebs über die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation verfügt.
Ist dies nicht der Fall, empfiehlt sich die zeitnahe Kontaktaufnahme und Beratung mit der zuständigen Rehaberaterin bzw. dem zuständigen Rehaberater der Bundesagentur für Arbeit. Der Bundesagentur für Arbeit stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, z. B. die Kooperation mit einer Ausbildungseinrichtung, die über die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation verfügt oder die Begleitung der Ausbildung durch spezielles Personal mit Nachweis der rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation (vgl. Anm. 1,S. 6), so dass der praktische Anteil der Ausbildung trotzdem im ausgewählten Betrieb stattfinden kann.
Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass sich daraus Unterschiede zu einem herkömmlichen Ausbildungsverhältnis ergeben können (z. B. hinsichtlich der Vertragspartner im Ausbildungsvertrag oder in der Höhe der Ausbildungsvergütung).
Anm. 1: Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e.V. (2013): Betriebliche Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung. Verfügbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba023715.pdf. Zuletzt abgerufen am 21.5.2023.
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