Mittel für die Weiterentwicklung der schulischen Praxis
In den Haushalten der Bezirksregierungen werden jährlich „Mittel für die Weiterentwicklung der schulischen Praxis“ zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln können die Kosten für zusätzliches externes Personal übernommen werden, das im Rahmen des Unterrichts im Fach Berufs- und Lebensorientierung eingesetzt wird. Übernommen werden entstandene Kosten für Vergütungen und Löhne, Reisekosten und Erstattungen von Personalkosten, z. B. für eingeladene Handwerker. Mögliche Bereiche für den Einsatz zusätzlicher Lehrpersonen im Unterricht des Fachs Berufs- und Lebensorientierung sind:
- Praxistag, z. B. in Kooperation mit einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung
- Außerschulische Experten, z. B. Meister, betriebliche Ausbilder
- Externe Dienstleister, die Maßnahmen nach §33 SGB III anbieten
- Bezuschussung der Neugründung einer Schülerfirma
Voraussetzung für eine Mittelzuweisung sind:
- Bezug zur Arbeitswelt
- Berufsrelevanz
- Entstehung eines vorzeigbaren Produkts
- Dienstleistung zur Weiterentwicklung der schulischen Praxis
Fahrtkosten der Schülerinnen und Schüler und der begleitenden (Lehr-)Kräfte sowie Kosten für den Sachaufwand (z. B. Materialkosten) können hingegen nicht finanziert werden.
Hinweise für die Planung:
Maßgeblich bei der Beantragung der Mittel ist das Kalenderjahr und nicht das Schuljahr. Die Beantragung der Gelder muss daher häufig bereits Ende des laufenden Schuljahres für das laufende Kalenderjahr bei der jeweiligen Bezirksregierung erfolgen. Die Abrechnung erfolgt dann häufig im Oktober bzw. November des laufenden Kalenderjahres. Regulär sind die Mittel einmal im Schuljahr abrufbar, teilweise erfolgt eine zweite Ausschüttung, sofern nach der ersten Mittelzuweisung nicht alle Gelder ausgeschöpft wurden.
In den Regierungsbezirken ist die Bezeichnung der Mittel unterschiedlich:
- Mittelfranken: „SDW-Gelder“ oder „Meister an Schulen“
- Niederbayern: „Praxismittel“
- Oberbayern: „BLO-Mittel“ oder „SDW-Gelder“
- Oberfranken: „SDW-Mittel“
- Oberpfalz: „SDW-Mittel“
- Schwaben: „Meister in der Schule“-Gelder
- Unterfranken: „Mittel für Projekte im Rahmen der Berufs- und Lebensorientierung“ („BLO-Mittel“)
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