Übergang Schule - Beruf
Ziel für Schülerinnen und Schüler am Ende der 9. Jahrgangsstufe der Sonderpädagogischen Diagnose- und Werkstattklasse (SDW-Klasse) ist neben dem Erwerb eines Abschlusses im Förderschwerpunkt Lernen der Erwerb einer Ausbildungs- und Berufswahlreife. Diese ist Voraussetzung für einen gelingenden Eintritt in den Arbeitsmarkt. Für das Erreichen „werden am Förderzentrum praxisbezogene Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsfindung (Betriebserkundungen, Praktika an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung, an Berufsbildungswerken (BBW), in überbetrieblichen Werkstätten und Betrieben) angeboten“ (Anm. 1, Bildungs- und Erziehungsauftrag). Über alle Leistungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, die im Zusammenhang mit der Berufsorientierung stehen, werden Aufzeichnungen erstellt, die die Grundlage für einen zusammenfassenden Entwicklungs- und Leistungsbericht bzw. das sonderpädagogische Gutachten nach § 27 VSO-F sind. Während der Zeit in den SDW-Klassen werden die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf von Lehrkräften, Erziehungsberechtigten, Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleitern, der Rehaberaterin bzw. dem Rehaberater der Agentur für Arbeit sowie weiteren Personen begleitet, beraten und unterstützt. Voraussetzung für einen gelingenden Übergang von der Schule in den Beruf ist neben einer fundierten, intensiven und individuellen Berufsorientierung in den Jahrgangsstufen 7 – 9, die intensive Zusammenarbeit und Absprache zwischen all diesen Personen (siehe Zusammenarbeit mit Erziehungs- und Sorgeberechtigten).
Weitere berufsorientierende Maßnahmen, wie Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) oder Maßnahmen, finanziert über die Mittel für die Weiterentwicklung der schulischen Praxis, Praktika in außerschulischen Betrieben sowie die Arbeit in Schülerfirmen können ergänzend zum regulären Unterricht stattfinden. Informationen, z. B. zur Umsetzung der Maßnahmen oder den zu erwerbenden Kompetenzen, findet man in den Fachlehrplänen für die Fächer Berufs- und Lebensorientierung - Theorie und Berufs- und Lebensorientierung - Praxis Ernährung und Soziales sowie Technik und ggf. im schulinternen Curriculum (SchiC) der eigenen Schule.
Der Übergang in eine Folgemaßnahme soll nach individueller Reife auf Basis der individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten, des Interesses und der Motivation erfolgen. Dies kann der direkte Einstieg in eine Ausbildung oder den Beruf sein, aber auch der Weg in eine der zahlreichen berufsorientierenden oder berufsvorbereitenden Maßnahmen, der in Absprache mit allen an der Berufsorientierung beteiligten Personen und der Schülerin bzw. dem Schüler selbst, erfolgt. Zu möglichen Anschlüssen zählen z. B. das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), das Arbeitsqualifizierungsjahr (AQJ) oder eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB).
Eine Übersicht über schulische Maßnahmen der Berufsorientierung, berufsorientierende und berufsvorbereitende Maßnahmen sowie über Ausbildungsmöglichkeiten nach der Schule geben die folgenden Grafiken.
Anm. 1: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (o. J.): LehrplanPLUS Förderschule für den Förderschwerpunkt Lernen. Verfügbar unter https://www.lehrplanplus.bayern.de/schulart/foerderschule/foerderschwerpunkt/lernen. Zuletzt abgerufen am 26.07.2023.
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