Zeugnisse
In den Sonderpädagogischen Diagnose- und Werkstattklassen (SDW) unterscheidet man unterschiedliche Zeugnisarten.
Neben Zwischen- und Jahreszeugnissen werden auch Entlass-, Abschluss- und Prüfungszeugnisse verliehen. Unterschiede innerhalb der Zeugnisarten lassen sich insbesondere auf die Art der Leistungsbewertung zurückführen, über die am Schuljahresanfang von den Erziehungsberechtigten sowie dem Schulforum und dem Elternbeirat entschieden wird.
Schülerinnen und Schüler, die nach dem LehrplanPLUS Förderschule für den Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet werden, erhalten eine ihre Leistungen beschreibende schriftliche Bewertung. Daran orientiert sich auch die Bewertung in den Zwischen- und Abschlusszeugnissen, sofern diese nicht durch ein Lernentwicklungsgespräch (möglich bis zum Zwischenzeugnis der 7. Jahrgangsstufe) ersetzt werden. Nach Zustimmung des Schulforums (und ggf. des Elternbeirats) wird die Bewertung bis zur 8. Jahrgangsstufe um eine zusammenfassende schriftliche Bewertung erweitert. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten (siehe auch Leistungsbewertung und Notenantrag) können Leistungen der Schülerinnen und Schüler ab der 8. Jahrgangsstufe mit Noten auf der Grundlage der Lernziele des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen bewertet werden.
Im Folgenden wird ein Überblick über mögliche Zeugnisvarianten in den Jahrgangsstufen 7 - 9 gegeben:
7. Jahrgangsstufe:
- Zwischenzeugnis mit (zusammenfassender) schriftlicher Bewertung oder Lernentwicklungsgespräch
- Jahreszeugnis mit (zusammenfassender) schriftlicher Bewertung
- Entlasszeugnis mit (zusammenfassender) schriftlicher Bewertung oder Noten, wenn die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist (Ausnahme)
8. Jahrgangsstufe:
- Zwischenzeugnis mit (zusammenfassender) schriftlicher Bewertung oder Noten
- Jahreszeugnis mit (zusammenfassender) schriftlicher Bewertung oder Noten
- Entlasszeugnis mit (zusammenfassender) schriftlicher Bewertung oder Noten, wenn die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist
9. Jahrgangsstufe:
- Zwischenzeugnis mit (zusammenfassender) schriftlicher Bewertung oder Noten
- Entlasszeugnis mit (zusammenfassender) schriftlicher Bewertung oder Noten, wenn die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist und das Jahresziel bzw. die Voraussetzungen für ein Abschlusszeugnis nicht erreicht wurde
- Abschlusszeugnis mit (zusammenfassender) schriftlicher Bewertung oder Noten (entspricht dem Jahreszeugnis)
- Prüfungszeugnis intern oder extern für den erfolgreichen Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen
- Prüfungszeugnis intern oder extern für den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule
Verlassen Schülerinnen und Schüler, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben, eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen bzw. ein Sonderpädagogisches Förderzentrum im laufenden Schuljahr, so wird ein Zwischenzeugnis erstellt, welches als Abschlusszeugnis dient (vgl. § 56 Art. 6 VSO-F).
Zwischen- und Abschlusszeugnisse der 9. Jahrgangsstufe werden in doppelter Fertigung ausgestellt.
Die unterschiedlichen Zeugnisformulare liegen in der Berichtsbibliothek des amtlichen Schulverwaltungsprogramms (ASV) als Berichtsschablonen zum Ausdruck vor.
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