Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen in Mathematik
Allgemeine Regelungen
Die Verwendung von Hilfsmitteln bei schriftlichen und mündlichen Leistungsnachweisen im Fach Mathematik ist durch die KMBek vom 17.03.2023, Az. V.9–BO5400.0/31/6 geregelt. Diese enthält auch Festlegungen zum Ausschluss von Hilfsmitteln, zu unangekündigten Leistungsnachweisen sowie zu Hervorhebungen und Verweisungen.
Genauere Regelungen zur Funktionalität des Taschenrechners sowie zu Computeralgebrasystemen (CAS) bzw. modularen Mathematiksystemen (MMS) werden durch KMS getroffen.
Die zugelassenen stochastischen Tabellen und naturwissenschaftlichen Formelsammlungen sind in den Verzeichnissen der zum Gebrauch an Schulen zugelassenen Lernmittel zu finden.
Überblick über die zugelassenen Hilfsmittel
Im Zusammenhang mit der bundesweiten Vereinheitlichung der in Prüfungen zugelassenen Hilfsmittel und dem zentralen Prüfverfahren der Länder für digitale Hilfsmittel ergibt in den folgenden Jahren sich ein Übergangsprozess, dessen Details in den nachstehenden Übersichten dargestellt sind.
- Jgst. 8:
- nicht empfohlen (da in der Abiturprüfung ab 2030 nicht mehr zugelassen): wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS vom 11.11.2011, Az. VI.7–5 S 5500–6b.80372 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 9:
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS vom 11.11.2011, Az. VI.7–5 S 5500–6b.80372 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 10/11:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung, die das Dokument mit mathematischen Formeln enthält
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS vom 11.11.2011, Az. VI.7–5 S 5500–6b.80372 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Computeralgebrasystem, das im KMS vom 26.07.2019, Az. V.7–B S 5500–6b.72298 o.V. aufgeführt ist
- Jgst. 12 (neunjähriges Gymnasium):
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung, die das Dokument mit mathematischen Formeln enthält
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS vom 11.11.2011, Az. VI.7–5 S 5500–6b.80372 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Computeralgebrasystem, das im KMS vom 26.07.2019, Az. V.7–B S 5500–6b.72298 o.V. aufgeführt ist
- stochastische Tabellen
- Jgst. 12 (achtjähriges Gymnasium) und Abiturprüfung 2025:
- Merkhilfe
- naturwissenschaftliche Formelsammlung, die die Merkhilfe enthält
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS vom 11.11.2011, Az. VI.7–5 S 5500–6b.80372 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Computeralgebrasystem, das im KMS vom 26.07.2019, Az. V.7–B S 5500–6b.72298 o.V. aufgeführt ist
- stochastische Tabellen
- Jgst. 8/9:
- nicht empfohlen (da in der Abiturprüfung ab 2030 nicht mehr zugelassen): wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS vom 11.11.2011, Az. VI.7–5 S 5500–6b.80372 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 10:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS vom 11.11.2011, Az. VI.7–5 S 5500–6b.80372 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- modulares Mathematiksystem, das das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 11:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS vom 11.11.2011, Az. VI.7–5 S 5500–6b.80372 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Computeralgebrasystem, das im KMS vom 26.07.2019, Az. V.7–B S 5500–6b.72298 o.V. aufgeführt ist
- modulares Mathematiksystem, das das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 12/13 und Abiturprüfung 2026:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung, die das Dokument mit mathematischen Formeln enthält
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS vom 11.11.2011, Az. VI.7–5 S 5500–6b.80372 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Computeralgebrasystem, das im KMS vom 26.07.2019, Az. V.7–B S 5500–6b.72298 o.V. aufgeführt ist
- modulares Mathematiksystem, das das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- stochastische Tabellen
- Jgst. 8/9:
- nicht empfohlen (da in der Abiturprüfung ab 2030 nicht mehr zugelassen): wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS vom 11.11.2011, Az. VI.7–5 S 5500–6b.80372 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 10:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- nicht empfohlen (da in der Abiturprüfung ab 2030 nicht mehr zugelassen): wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS vom 11.11.2011, Az. VI.7–5 S 5500–6b.80372 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- modulares Mathematiksystem, das das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 11:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS vom 11.11.2011, Az. VI.7–5 S 5500–6b.80372 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- modulares Mathematiksystem, das das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 12:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS vom 11.11.2011, Az. VI.7–5 S 5500–6b.80372 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Computeralgebrasystem, das im KMS vom 26.07.2019, Az. V.7–B S 5500–6b.72298 o.V. aufgeführt ist
- modulares Mathematiksystem, das das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 13 und Abiturprüfung 2027:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS vom 11.11.2011, Az. VI.7–5 S 5500–6b.80372 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Computeralgebrasystem, das im KMS vom 26.07.2019, Az. V.7–B S 5500–6b.72298 o.V. aufgeführt ist
- modulares Mathematiksystem, das das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- stochastische Tabellen
- Jgst. 8/9:
- nicht empfohlen: wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS vom 11.11.2011, Az. VI.7–5 S 5500–6b.80372 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 10/11:
- Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- nicht empfohlen: wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS vom 11.11.2011, Az. VI.7–5 S 5500–6b.80372 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- modulares Mathematiksystem, das das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 12:
- Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS vom 11.11.2011, Az. VI.7–5 S 5500–6b.80372 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- modulares Mathematiksystem, das das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 13 und Abiturprüfung 2028:
- Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS vom 11.11.2011, Az. VI.7–5 S 5500–6b.80372 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Computeralgebrasystem, das im KMS vom 26.07.2019, Az. V.7–B S 5500–6b.72298 o.V. aufgeführt ist
- modulares Mathematiksystem, das das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 8/9:
- nicht empfohlen (da in der Abiturprüfung ab 2030 nicht mehr zugelassen): wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS vom 11.11.2011, Az. VI.7–5 S 5500–6b.80372 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 10/11:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- nicht empfohlen (da in der Abiturprüfung ab 2030 nicht mehr zugelassen): wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS vom 11.11.2011, Az. VI.7–5 S 5500–6b.80372 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- modulares Mathematiksystem, das das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 12:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- nicht empfohlen: wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS vom 11.11.2011, Az. VI.7–5 S 5500–6b.80372 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- modulares Mathematiksystem, das das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 13 und Abiturprüfung 2029:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS vom 11.11.2011, Az. VI.7–5 S 5500–6b.80372 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- modulares Mathematiksystem, das das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 8/9:
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 10–13 und Abiturprüfung:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
- modulares Mathematiksystem, das das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen hat
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