Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen: Taschenrechner
Gemäß KMBek Nr. VI.9–5 S 5500–6b.41619 vom 07.06.2011 ist bei Leistungsnachweisen in allen Fächern ab der Jahrgangsstufe 8 (im Fach Natur und Technik – Schwerpunkt Physik – ab der Jahrgangsstufe 7) ein Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen. Genauere Regelungen hinsichtlich der Funktionalität des Taschenrechners sind der Anlage zum KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 zu entnehmen.
Bei Leistungsnachweisen dürfen auch Taschenrechner verwendet werden, die die Möglichkeit bieten, Werte von Wahrscheinlichkeitsverteilungen (z. B. Binomialverteilung, kumulative Binomialverteilung) zu ermitteln. Durch diese Neuregelung kann der Taschenrechner zukünftig bei Leistungsnachweisen im Fach Mathematik die stochastischen Tabellen ersetzen. Einzelheiten dazu sind dem genannten KMS zu entnehmen.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung des Taschenrechners gemäß genannter KMBek bei Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung) ausgeschlossen werden kann, wenn es die Lehrkraft hinsichtlich einer sachgemäßen Prüfung der Lerninhalte für sinnvoll erachtet.
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