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Merkhilfe Wirtschaft und Recht am Gymnasium (eA)

Die Merkhilfe für das Fach Wirtschaft und Recht ist bei Leistungsnachweisen im erhöhten Anforderungsniveau (eA) als Hilfsmittel zugelassen.

  • Merkhilfe für das Fach Wirtschaft und Recht (eA)

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In der Merkhilfe werden Schülerinnen und Schülern des Leistungsfachs wertvolle Unterstützungsmöglichkeiten bei notwendigen Berechnungen im Lernbereich BWL zur Verfügung gestellt.

Arbeit mit der Merkhilfe im Unterricht

Die Verwendung der Merkhilfe muss im Unterricht in geeigneter Weise vorbereitet werden. Herleitungen und Erklärungen zu den abgebildeten Kennzahlen und Verfahren erfolgen im Unterricht und sind nicht Bestandteil der Merkhilfe. Da die abgebildeten Formeln und Berechnungen einem stetigen wissenschaftlichen Diskurs unterliegen, kann die Merkhilfe nicht als statisch angesehen werden und bedarf ggf. von Zeit zu Zeit Anpassungen, weshalb immer nur die aktuellste Version im Unterricht und in Prüfungen zu verwenden ist.

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